In strafrechtlichen Verfahren werden bei Zweifeln an der Schuldfähigkeit, bei der Frage nach dem Rückfallrisiko sowie vor der Anordnung von therapeutischen oder sichernden Massnahmen Sachverständige beigezogen. Deren Gutachten erlangen oft grosses Gewicht in der richterlichen oder behördlichen Entscheidungsfindung, wenn sich beispielsweise die Frage stellt, ob straffällige Personen in forensisch-psychiatrische Kliniken eingewiesen oder aus solchen wieder entlassen werden sollen oder auch die Anordnung einer Verwahrung indiziert ist. Sicherheit für die Gesellschaft einerseits und Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Täter andererseits sind auf einer möglichst fachlich fundierten und evidenzbasierten Grundlage abzuwägen.
Die Schweizerische Gesellschaft für Forensische Psychiatrie (SGFP) vergibt entsprechende Qualifikationen für solche Sachverständige im Strafverfahren. Neben praktischer Tätigkeit ist dabei der Ausweis einer theoretischen Weiterbildung vorgeschrieben.
Der CAS Psychiatrisch-Psychologische Begutachtung im Strafrecht deckt die wesentlichen Lernziele zur Erlangung dieser Qualifikationen ab und wird von den Fachgesellschaften anerkannt.
Der Studiengang vermittelt die für die Tätigkeit notwendigen theoretischen Kenntnisse wie auch Handlungskompetenzen, um nach entsprechender klinischer Ausbildung und Erfahrung unter Supervision, die notwendige Qualifikation zu erlangen, selbständig Gutachten zu erstellen und vor Gericht als Sachverständige:r aussagen zu können.